Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt auch nach neueren technischen Untersuchungen, künftig in Fahrzeugklimaanlagen Kohlendioxid einzusetzen. Das von der Automobilindustrie favorisierte Kältemittel Tetrafluorpropen – chemisch abgekürzt als HFKW-1234yf – hält zwar die neuen EU-Vorgaben ein, ist aber gleichwohl klimaschädlicher als das Kältemittel CO2.
Welche Rechtsvorschriften müssen Betreiber und deren Beauftragte beim Einsatz von FCKW, HFCKW und fluorierten Treibhausgasen einhalten?
Prüfen, Installieren und Reparieren ab Juli 2008 nur noch durch zertifiziertes Personal – Selbsteinbau nicht mehr möglich